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Warnung vor Mehrausgaben: Finanzministerium zerpflückt Bahrs Pflegereform
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) muss seinen Gesetzentwurf zur Pflegereform erheblich nachbessern. In einer regierungsinternen Stellungnahme des Finanzministeriums wird der Entwurf in zahlreichen Punkten als mangelhaft kritisiert.
"Das Bundesfinanzministerium kann dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da er aus hiesiger Sicht nicht den Vorgaben der 'Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform' entspricht", heißt es in dem fünfseitigen Papier, das "Welt online" vorliegt. Zuvor hatte bereits das Arbeitsministerium seine Zustimmung zu Bahrs Gesetzesplänen verweigert.
Die Reform soll in den nächsten Monaten vom Bundestag verabschiedet werden. Es sieht ab 2013 vor allem für Demenzkranke bessere Leistungen vor. Ab 2013 soll dafür der Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent vom Bruttolohn steigen.
2012 tritt das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft. Dieses soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.
PFLEGEBEDÜRFTIGEIm Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Mehr als zwei Drittel davon, rund 1,62 Millionen, wurden zu Hause versorgt.
Davon erhielten 1,07 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden.
BISHERIGE REGELUNGBereits seit 1. Juli 2008 gibt es einen Anspruch auf Pflegezeit.
Bislang konnten sich Beschäftigte für die Pflege naher Angehöriger für maximal sechs Monate komplett oder teilweise von der Arbeit frei stellen lassen.
Während der Freistellung erhielten sie bisher allerdings kein Gehalt.
PFLEGEZEITKünftig können Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren.
Verringern Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit auf die Hälfte, erhalten sie in dieser Zeit dafür drei Viertel ihres Gehalts.
Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder voll arbeiten, bekommen dafür aber weiterhin nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
ARBEITGEBERDen Gehaltszuschuss in der Pflegephase können die Unternehmen über ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren.
Das Geld stellt die staatliche Förderbank KfW zur Verfügung.
Den nach der Pflegephase einbehaltenen Lohn zahlt der Arbeitgeber dann an dasBundesamt zurück. Viele Unternehmen befürchten laut einer Umfrage allerdings höhere Personalkosten durch die Familienpflegezeit.
Der Bundesrat hatte zudem in einer Stellungnahme die hohen Bürokratiekosten kritisiert, die vor allem kleinen Betrieben drohten.
KEIN RECHTSANSPRUCHEinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es nicht.
Vor allem Sozialverbände und die Opposition sehen dies als größten Schwachpunkt des Gesetzes.
VERSICHERUNGFür den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, muss er eine Versicherung abschließen.
Die Kosten werden wahrscheinlich im unteren zweistelligen Eurobereich liegen.
Für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine eigene Gruppenversicherung anbieten können, stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen günstigen Versicherungsschutz bereit.
HÄRTEFÄLLEWenn das reduzierte Einkommen in der Nachpflegephase dazu führt, dass ein Beschäftigter nicht mehr ausreichend Geld zur Deckung seines Lebensunterhalts hat, soll eine Härtefallregelung greifen.
BEITRÄGEDie Beitragszahlungen zur Sozialversicherung laufen während der Familienpflegezeit weiter.
Die Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.
Quelle: AFP
Die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stören sich vor allem daran, dass Bahr die Kostenwirkungen seiner Reform nicht genau genug kalkuliert und aufgelistet hat. Sie rechnen unter anderem vor, dass wegen der Beitragsanhebung die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer jährlich um 135 Mio. Euro zurückgehen. Das Gesundheitsministerium dagegen hatte die steuerlichen Folgen der Beitragsanhebung mit "etwa einer Million Euro" angegeben.
Nach Meinung des Finanzministeriums sind auch "Mehrausgaben (...) bei der Arbeitslosenversicherung zu erwarten, die in der Kostenaussage bisher nicht enthalten sind." Der Gesetzentwurf müsse hier ergänzt werden. Außerdem verursache das Gesetz bereits in diesem Jahr Mehrkosten, denen "keine Mehreinnahmen gegenüber stehen."
Tatsächlich geht das Gesundheitsministerium für 2012 von zwei Millionen Euro Mehrkosten aus, ohne zu nennen, wie sie finanziert werden. Auch die Mehrausgaben in den folgenden Jahren bis 2015, für die über die Beitragsanhebung 1,1 Milliarden Eurp pro Jahr zusätzlich in die Pflegekasse kommen sollen, hält das Finanzministerium nicht ausreichend gedeckt.
Warnung vor "beträchtlichen Mehrkosten"
Auf den folgenden Seiten ihrer Stellungnahme bezweifeln Schäubles Beamte außerdem, dass Bewohner von Pflegeheimen zu wenig Hausbesuche von Ärzten bekommen: "Es erscheint fraglich, dass entsprechende zusätzliche ärztliche Leistungen in relevanter Anzahl zur Verringerung von Krankentransporten oder gar zur Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen führen."
Die genannten Regelungen dürften vielmehr zu "beträchtlichen Mehrkosten" für die gesetzlichen Krankenkassen führen. In den Eckpunkten zur Pflegereform habe die Koalition aber vereinbart, dass die Reform vollständig durch die Anhebung des Pflegebeitrags finanziert werde.
Ein weiterer Kritikpunkt könnte noch zu erheblichem Streit in der Koalition und zwischen den Ministern Bahr und Schäuble führen. Der FDP-Politiker Bahr will für den Ausbau einer privaten und kapitalgedeckten Pflegevorsorge "eine aus Steuermitteln finanzierte Förderung" in das Gesetz schreiben lassen. CDU-Mann Schäuble dagegen will, dass diese private Vorsorge nur durch "eine steuerliche Förderung" unterstützt wird. Was wie Wortklauberei aussieht, hat milliardenschwere Folgen.
Konflikt zwischen Bahr und Schäuble
Bahrs Pläne würden bedeuten, dass private Pflege-Zusatzversicherungen mit einem direkten Zuschuss des Staates gefördert werden können. Wer also eine solche Versicherung beispielsweise für 50 Euro pro Monat abschließt, könnte zehn Euro vom Staat bekommen.
Die finanziellen Folgen eines solchen Geldgeschenks für den Bundeshaushalt wären schwer kalkulierbar. Schäuble möchte deshalb nur, dass die Kosten für eine solche Versicherung von der Steuer absetzbar sind. Das kostet den Bundeshaushalt weniger und ist offenbar besser kalkulierbar. Die Absetzbarkeit begünstigt allerdings Gutverdiener, die sich eine Zusatzversicherung ohnehin leisten können.
Der Konflikt zwischen Bahr und Schäuble schwelt bereits seit einigen Wochen. Die Gespräche zwischen den beiden Ministerien in dieser Angelegenheit kommen nicht vom Fleck. Bahr will Schäubles Pläne auch deshalb verhindern, weil die steuerliche Förderung von Zusatzversicherungen im Bundesrat zustimmungspflichtig wäre. Dort aber hat die schwarz-gelbe Koalition keine Mehrheit. Dieser Teil von Bahrs Pflegereform könnte dort dann komplett scheitern.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: semenivanov88 (17.02.2012) W
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