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Vergewaltigungsprozess: Aus Mangel an Beweisen – Jörg Kachelmann ist frei
Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Wettermoderator und Meteorologe kann das Mannheimer Landgericht als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, binnen einer Woche über eine Revision zu entscheiden.
Die Richter folgten mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat.
Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.
Keine Beweise für Schuld oder Unschuld
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei.
„In dubio pro reo“ ist Lateinisch und heißt übersetzt: Im Zweifel für den Angeklagten. Es ist ein ungeschriebener Rechtssatz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz abgeleitet wird. Er gilt vor allem im Strafprozessrecht. Gewinnt der Richter nicht die volle Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, darf er ihn nicht verurteilen. Für einen Angeklagten ist also die jeweils günstigste Tatsache anzunehmen, wenn die Umstände nicht eindeutig geklärt werden können. (Quelle: dpa)
Das Landgericht Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“.
Das Gericht sagte, es gebe keine Beweise, die – für sich gesehen – die Schuld oder Unschuld des Angeklagten belegten. Es gebe viele Anhaltspunkte, dass Kachelmann die Wohnung der Frau verlassen haben könnte, ohne eine Straftat begangen zu haben.
Seit 5 Uhr warteten Interessierte vor dem Gerichtsgebäude
Scharf kritisierte der Vorsitzende Richter Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer Anstand und Respekt vermissen lassen.
Im Publikum gab es bei der Urteilsverkündung spontanen Applaus und Jubel. Es ging ein Aufschrei durch das Publikum. Die ersten Zuschauer hatten sich bereits um 5.00 Uhr angestellt, um einen Platz im Gerichtssaal zu bekommen. Das Urteil wurde um 9.00 Uhr verkündet.
Kachelmann hatte vor der Verkündigung des Urteils wie versteinert gewirkt. Seine Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sie kam also erst zur Begründung des Urteils.
Nach der Urteilsverkündung verließ Kachelmann das Gerichtsgebäude durch einen Hintereingang.
Einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte Deutschlands
In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden.
20. März 2010 Der Moderator und Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen, weil er in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März 2010 Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden" zurück.
19. Mai 2010 Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
1. Juli 2010 Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
9. Juli 2010 Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
15. Juli 2010 Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
29. Juli 2010 Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
6. September 2010 Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt - und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßliche Opfer erscheint überraschenderweise vor Gericht.
13. September 2010 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts.
18. Oktober 2010 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird vier Verhandlungstage lang dauern.
25. Oktober 2010 12. Verhandlungstag. Die ehemalige Geliebte Kachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregt sie Aufsehen Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan".
27. Oktober 2010 13. Verhandlungstag. Nach insgesamt mehr als 20 Stunden wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten abgeschlossen. Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigt sich zufrieden. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge bezeichnet das als „Wunschdenken".
29. November 2010 Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger - Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.
1. Dezember 2010 16. Verhandlungstag. Erster Auftritt von Kachelmanns neuem Verteidiger Johann Schwenn.
8. Dezember 2010 18. Verhandlungstag. Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften „Bunte" und „Focus" durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit „gekauften Zeuginnen" den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen.
20. Dezember 2010 21. Verhandlungstag. Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Hals gedrückt haben.
1. Februar 2011 25. Verhandlungstag. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen noch bestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt hat.
25. März 2011 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
31. März 2011 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattner und Lars-Torben Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
5. Mai 2011 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wird zur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige „keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen". Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.
18. Mai 2011 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hält Kachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
24. Mai 2011 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragt Freispruch für Kachelmann.
31. Mai 2011 Das Urteil: Jörg Kachelmann wird freigesprochen
Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate.
Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte.
Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert.
Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. „Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
Harsche Kritik nach dem Freispruch
Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer stellte sich auch nach dem Freispruch an die Seite der Ex-Freundin Kachelmanns: „Man muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben“, sagte Schwarzer, die den Vergewaltigungsprozess für die „Bild“-Zeitung begleitet hatte.
Die Nebenklägerin – Kachelmanns Ex-Geliebte – habe „sehr überzeugend dargelegt, dass sie vielleicht die Wahrheit gesagt habe“.
Der Prozess habe gezeigt, dass Kachelmann „nicht nur diese Frau gezielt manipuliert hat“. „Er kommt nicht ins Gefängnis, es bleibt alles offen“, sagte Schwarzer.
„Emma“-Verlegerin Schwarzer hatte während des Prozesses für die Ex-Geliebte Partei ergriffen und war dafür auch in die Kritik geraten.
Schwenn sprach von „Erbärmlichkeit im Gerichtssaal“
Kritik kam auch von Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn – allerdings nahm er das Landgericht Mannheim ins Visier. Die Kammer hätte den Angeklagten „zu gerne verurteilt“ und in ihrer Urteilsbegründung nochmal „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen“. Vor diesem Gericht sei ein besseres Urteil nicht zu erreichen gewesen.
„Herr Kachelmann ist von dieser Kammer aufs schäbigste behandelt worden“, sagte Schwenn. Die Kammer sei den Aufgaben nicht gewachsen gewesen. Er sprach zudem von einem „befangenen Gericht“ und einer „Erbärmlichkeit im Gerichtssaal“.
Pflichtverteidigerin Andrea Combé betonte, rechtlich gesehen gebe es keinen „Freispruch zweiter Klasse“. Es gelte lediglich der Grundsatz „In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: semenivanov88 (31.05.2011) W
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