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Bundessozialgericht: Hartz-IV-Familie darf Haus an der Nordsee behalten
Eine Familie von Hartz-IV-Empfängern aus Cuxhaven muss ihr Haus an der Nordsee nicht unbedingt verkaufen. Es sei nicht sicher, ob das Eigenheim in Strandnähe tatsächlich unangemessen teuer sei, entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Von den monatlichen Kosten in Höhe von knapp 800 Euro hatte das Jobcenter lediglich 470 Euro übernehmen wollen, weil das der angemessenen Miete für eine vierköpfige Familie entspreche. Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass die Mietobergrenzen in der niedersächsischen Hafenstadt nicht korrekt festgelegt worden seien und wohl zu niedrig liegen dürften (Az. B 14 AS 91/10 R).
Das Jobcenter Cuxhaven hatte die angemessenen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zwar in einer 200-seitigen Richtlinie bestimmt, die Vorgaben der Rechtsprechung dabei aber trotzdem nur unzureichend umgesetzt. Statt das tatsächliche Mietniveau für einfache Wohnungen zu erheben, legten sie lediglich die Wohnkosten zugrunde, die Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe und Wohngeld bis dahin erstattet bekommen hatten. „Sie haben aus dem Bodensatz noch einmal den Durchschnitt gebildet“, rügte der Senat. „Das ist kein schlüssiges Konzept.“
Bei unverhofftem Geldsegen kein Recht auf Hartz IV Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden, mit dem der Gewinner seinen Lebensunterhalt bestreiten könne, entschied das Sozialgericht Frankfurt. (Az.: S 32 AS 788/11 ER).
Kein Recht auf Fernseher für Hartz-IV-Empfänger Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (Az: B 14 AS 75/10 R).
Übernahme von Nachhilfekosten hängt vom Erfolg ab Die Kosten für Nachhilfeunterricht von jugendlichen Hartz-IV-Empfängern werden nach dem Gesetz nur übernommen, wenn der Unterricht erforderlich und geeignet ist, die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Werden trotz Nachhilfe die Noten des Schülers schlechter, kann auch gegen eine Kostenübernahme entschieden werden (Az: S 26 AS 463/11 ER).
Kein Hartz IV bei Wohnsitzaufgabe Hartz-IV-Empfänger müssen der zuständigen Behörde den Auszug aus ihrer Wohnung mitteilen. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Leistungen, wie das Sozialgerichts Frankfurt am Main entschied (Az.: S 24 AS 1080/08).
Begrenzte Beratungshilfe für Hartz-IV-Bezieher Hartz-IV-Bezieher haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 1974/08).
BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
Für Hartz-IV-Miete ist Mietspiegel ausschlaggebend Die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).
Hartz-IV-Empfänger darf in größerer Wohnung bleiben Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Vielmehr müssen die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.: S 16 AS 444/08).
Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen PC bezahlt Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein Personalcomputer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung; ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. (Az.: L 6 AS 297/10 B)
Volle Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist verfassungsgemäßDie Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).
Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09)
Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht rückwirkend mehr Geld Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09)
Hartz-IV-Kinder bekommen Tagesausflüge bezahlt Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eigene WohnungHartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre KinderHartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).
Schüler können Arbeitslosengeld II erhaltenWer als Auszubildender mit eigener Wohnung nur sogenanntes Schüler-BAföG erhält, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Eine Revision des Jobcenters des Landkreises Leipzig, die einem allein lebenden Berufsfachschüler das ALG-II verweigern wollte, wies der 14. Senat zurück.
Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschütztSanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werdenLaut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Darlehen bei Hartz-IV-Empfängern ist kein EinkommenDarlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08).
Hartz-IV-Empfänger müssen den zugewiesenen Sachbearbeiter akzeptierenDas Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).
Abwrackprämie wird auf Hartz IV angerechnetDie staatliche Abwrackprämie für Altwagen musste nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Prämie sei als Einkommen zu werten und verschaffe dem Leistungsbezieher "erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung", entschied das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen ( LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).
Ältere Arbeitslose müssen Lebensversicherungen aufzehrenNach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).
Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werdenLaut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).
30 Stunden pro Woche für Ein-Euro-Jobber rechtensEin-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Kinder von Arbeitslosen bekommen Klassenfahrten bezahltDie Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.
Neuer Freund der Mutter muss für Unterhalt aufkommenAuch Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von „Hartz-IV"-Leistungen als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).
Ein-Euro-Jobber muss Monatskarte selbst bezahlenDas Bundessozialgericht lehnte die Klage eines Arbeitslosen ab, der vom Jobcenter das Geld für seine Monatsfahrkarte zurückgefordert hatte. Ein Jahr lang hatte er in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben.
Asylbewerber bekommen kein ALG IINach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).
Hartz-IV-Empfänger dürfen Gebrauchtwagen besitzenHartz-IV-Empfänger haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel Anspruch auf einen gebrauchten Mittelklassewagen, ohne dass dieser beim Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet wird. Autos unter 7500 Euro dürfen Langzeitarbeitslosen nicht als Vermögen angerechnet werden.(Quellen: dpa, ddp, AFP)
Die Aufforderung des Jobcenters an die Familie, die Wohnkosten zu senken und dafür notfalls auch das Haus zu verkaufen, fehlte damit die rechtliche Grundlage. Dennoch müssen die Kläger weiter bangen: Das Bundessozialgericht verwies den Fall zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle, um neu rechnen zu lassen. Sollte dabei herauskommen, dass das Eigenheim wirklich zu teuer ist, kämen die Hartz-IV-Empfänger um einen Verkauf wahrscheinlich nicht mehr herum.
Der Senat verwies dazu auf frühere Urteile, nach denen sich arbeitslose Hausbesitzer in solchen Fällen weder auf den grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie berufen könnten noch auf den wirtschaftlichen Verlust, den ein Verkauf der Immobilie bedeuten würde.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: semenivanov88 (23.08.2011) W
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